Nun ist es beschlossene Sache: zum 1.5.2014 tritt das neue Punktesystem 2014 in Kraft. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Neuregelung.
Wo gibt es einen neuen Punkte- und Bußgeldkatalog?
Hier: http://www.bussgeld-info.de/
Einen gedruckten Bußgeld- und Punktekatalog im Leporelloformat fürs Handschuhfach erhalten Sie kostenlos von uns. Bestandsmandanten schicken wir den Bußgeldkatalog auf Anfrage gerne per Post zu, Noch-Nicht-Mandanten können ihn gratis in der Kanzlei abholen.
Und wieviele Punkte gibt es dann in Zukunft?
Generell lässt sich sagen:
- Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot 2 Punkte
- Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) 2 Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
Was gibt in Zukunft keine Punkte mehr?
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden in Zukunft punktefrei. Das sind im wesentlichen: Befahren einer Umweltzone, Beleidigung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenregelungen (sofern ohne Fahrverbot), Fahrtenbuchauflagen, LKW-Sonntagsfahrverbote. Die Bußgelder für diese Verstöße werden allerdings höher (siehe unten).
Was gibt in Zukunft Punkte, was bisher noch punktefrei war?
Nichts. Es werden nur Verstöße aus dem Punktekatalog gestrichen, es kommen aber keine neuen hinzu.
Erhöhen sich die Bußgelder?
Die meisten Bußgelder bleiben gleich.
Erhöht und mit einem Punkt bewertet werden:
Verstoß | alt | neu |
Handyverstoß | 40 € | 60 € |
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht | 40 € | 60 € |
falsches Verhalten an Schulbussen | 40 € | 60 € |
falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 50 € | 70 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert | 40 € | 60 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung | 50 € | 70 € |
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 50 € | 70 € |
einfacher Vorfahrtverstoß | 50 € | 70 € |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich | 40 € | 60 € |
Fahren ohne Zulassung | 50 € | 70 € |
Keine oder falsche Ladungssicherung | 50 € | 60 € |
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen | 40 € | 60 € |
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger | 50 € | 70 € |
Keine Punkte mehr, aber ein höheres Bußgeld gibt es für:
Verstoß | alt | neu |
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette | 40 € | 80 € |
fehlendes Kennzeichen | 40 € | 60 € |
abgedecktes Kennzeichen | 50 € | 65 € |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage | 50 € | 100 € |
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw missachtet | 380 € | 570 € |
Außerdem werden diverse Verwarnungsgelder (bisher 35 € oder weniger) angehoben.
Wie werden die Punkte umgerechnet?
Von den Punkten, die Sie am 30.4.2014 haben, werden zuerst diejenigen Punkte abgezogen, die es nach der Neuregelung nicht mehr geben würde. Die noch verbleibenden Punkte werden wie folgt umgerechnet:
Punkte alt | Punkte neu |
0 | 0 |
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 und mehr | 8 |
Beispiel: Sie haben am 30.4.2013 insgesamt 9 Punkte, nämlich 3 wegen zu schnellem Fahren, 4 wegen Alkohol, 1 wegen Fahren in Umweltzone ohne Plakette und 1 wegen Fahrtenbuchverstoß. Umweltzonen- und Fahrtenbuchverstöße geben ab 1.5.2014 keine Punkte mehr. Deshalb werden diese 2 Punkte abgezogen. 7 Punkte (alt) bleiben übrig, die nach der Tabelle in 3 Punkte (neu) umgerechnet werden.
Welche Konsequenzen ziehen die neuen Punkte nach sich?
- 4 oder 5 Punkte: Ermahnung, ggf. mit dem Hinweis, dass mit einem freiwilligen Seminar Punkte abgebaut werden können.
- 6 oder 7 Punkte: Anordnung eines Pflichtseminars. Durch das Pflichtseminar können Sie keine Punkte abbauen. Nehmen Sie an dem Pflichtseminar nicht teil, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
- 8 oder mehr Punkte: Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Nach frühestens 6 Monaten und bestandener MPU können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Eine neue Fahrprüfung müssen Sie hierfür in der Regel nicht machen.
Was ist mit dem begleiteten Fahren ab 17?
Bisher bestehende Eintragungen als Begleitperson bleiben bestehen, sogar dann, wenn die Begleitperson inzwischen mehr als 3 Punkte hat. Ab dem 1.5.2014 darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der Eintragung nur noch 1 Punkt haben. Wenn die Begleitperson danach weitere Punkte bekommt, bleib die Begleitberechtigung bestehen. Erst wenn die Begleitperson 8 Punkte gesammelt hat, darf sie den 17jährigen Fahrer nicht mehr begleiten, weil sie ja dann selbst ihren Führerschein verliert. Für die Begleitperson gilt wie bisher die 0,5-Promille-Grenze.
Wann werden nach dem neuen System Punkte getilgt?
- Eintragungen mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt.
- Eintragungen mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren getilgt.
- Eintragungen mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren getilgt.
Das bisherige komplizierte System, wonach Punkte dann nicht gelöscht werden, wenn neue dazugekommen sind aber doch wieder gelöscht werden, wenn 5 Jahre vergangen sind, fällt weg.
Wie werden Altpunkte getilgt?
Die Tilgung alter Punkte geschieht auch weiterhin nach dem alten System. Alte Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden also nach 2 Jahren getilgt, wenn in diesen 2 Jahren keine weiteren Punkte dazugekommen sind und mit Ausnahme von alkoholbedingten Punkten in jedem Falle nach 5 Jahren. Gut zu wissen: Punkte, die nach dem 1.5.2014 eingetragen werden, zählen hierfür nicht mit, sie lassen die 2 Jahre also nicht von vorne beginnen.
Punkte wegen Straftaten werden 5 Jahre nach dem Eintrag der letzten Straftat getilgt, bei Straftaten mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren.
Wenn Altpunkte getilgt wurden, wird der Altpunktestand neu berechnet und nach dem oben beschriebenen System in Neupunkte umgerechnet.
Kann ich nach dem neuen System durch ein Seminar Punkte abbauen?
Ja, wenn Sie maximal 5 Punkte (neu) haben, können Sie durch ein Seminar einen Punkt abbauen. Ein Punkteabbau ist nur alle 5 Jahre möglich.
Lohnt es sich, jetzt noch schnell ein Punkteseminar zu besuchen?
Das kommt darauf an, was bisher auf Ihrem Konto eingetragen ist.
Wenn Sie jetzt z.B. 7 Punkte haben, bauen Sie durch ein Seminar 4 Punkte ab. 3 Punkte (alt) bleiben übrig und werden in 1 Punkt (neu) umgerechnet. Wenn Sie dagegen die 7 Punkte (alt) stehen lassen, werden diese am 1.5.2014 in 3 Punkte (neu) umgerechnet und wenn Sie dann ein Seminar besuchen wird 1 Punkt abgezogen, so dass 2 Punkte (neu) übrig bleiben. Jetzt noch schnell ein Seminar zu besuchen lohnt sich also, denn Sie bauen einen Punkt mehr ab und außerdem werden die Seminare ab Mai 2014 teurer.
Es kann aber auch sein, dass manche Ihrer Punke so alt sind, dass sie demnächst sowieso verfallen oder jüngere Punkte wegen Umweltzone etc. nach dem neuen System wegfallen werden und sich dadurch ein Seminar für Sie nicht lohnt, weil Sie dadurch Punkte abbauen, die auch von selbst verschwinden würden.
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Wenn Sie Ihren Punktestand erfahren wollen, füllen Sie dieses Formular aus und schicken es mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses an das KBA in Flensburg. Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion und die nötige Computerausstattung haben, können Sie die Punkte auch online erfragen. Sie bekommen dann innerhalb einer Woche Ihren „Punkteauszug“, wo nicht nur drinsteht, wie viele Punkte Sie haben, sondern auch seit wann und wegen welcher Verstöße. Hiermit können Sie entscheiden, ob sich ein Seminar für Sie lohnt; natürlich beraten wir Sie auch gern.
Muss ich nach dem 1.5.2014 kontrollieren, ob die Punkte richtig umgerechnet wurden?
Das ist nicht notwendig. Wenn die Punkte zu Ihren Lasten falsch umgerechnet wurden und die Verkehrsbehörde deswegen Maßnahmen gegen Sie anordnet (Pflichtseminar oder Führerscheinentzug) kann man sich dann immer noch dagegen wehren und die Umrechnung berichtigen. Solange die Behörde keine Maßnahmen gegen Sie trifft, brauchen Sie sich nicht den Kopf über die Umrechnung zu zerbrechen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Fahrverbot: Sie geben für die Dauer des Fahrverbots (1-3 Monate) Ihren Führerschein ab und bekommen ihn danach ohne weiteres zurück. Kosten entstehen für die Rückgabe nicht, Sie zahlen nur das Porto, wenn Sie sich den Führerschein zuschicken lassen und nicht selbst abholen. Solange Ihr Führerschein verwahrt ist (auch wenn die Frist schon abgelaufen ist), dürfen Sie keine motorgetriebenen Fahrzeuge fahren, auch keine Mofas.
Entziehung der Fahrerlaubnis: Sie geben Ihren Führerschein ab, weil dieser aufgrund der Fahrerlaubnisentziehung ungültig geworden ist. Diesen Führerschein bekommen Sie nicht zurück. Zum Ablauf einer eventuellen Sperrfrist (mindestens 6 Monate) können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Führerscheinbehörde kann die Neuerteilung von Bedingungen (MPU, ärztliches Gutachten, neuer Sehtest etc.) abhängig machen. Sie bekommen dann nicht ihren alten Führerschein zurück sondern es wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Solange Sie keinen neuen Führerschein haben, dürfen Sie keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge führen. Sie dürfen aber (unfrisierte!) Mofas und Mofaroller fahren, wenn Sie eine Mofaprüfbescheinigung haben oder vor dem 1.4.1965 geboren sind.
Danke für die übersichtlichen Informationen. Letztlich habe ich nur die Frage, ob sich die Bußgelder für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße im Strassenverkehr auch verteuern? Werden Bußgelder ab dem 01.05.14, bei Verstößen wie dichtem Auffahren oder erhöhter Geschwindigkeit auch teurer? Sind verlässliche Informationen zu diesem Thema vom Verkehrsministerium veröffentlich worden? Gibt es einen Termin für diesbezügliche Bekanntmachungen?
M.f.G.
K. Lauterbach
Nach derzeitigem Stand (und ich glaube nicht, dass sich das noch ändert) bleiben außer den im Beitrag genannten die übrigen Bußgeldsätze unverändert. D.h. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße verteuern sich nicht. Außerdem werden diverse Verwarnungsgeldsätze angehoben, z.B. die für Falschparken.
Bisher betrugen Verwarnungsgelder bis 35 € und Bußgelder mindestens 40 €; ab 1.5.2014 können Verwarnungsgelder bis 55 € betragen und Bußgelder beginnen bei 60 €. Die oben genannten Bußgelder wurden u.a. deshalb angehoben, damit sie in Zukunft nicht unter Verwarnungsgelder fallen.
Spezielle Termine für derartige Bekanntmachungen gibt es nicht. Wenn das Ministerium an der Neuregelung noch was ändern will (was ich, wie gesagt, nicht glaube), dann wird das „einfach so“ ohne Termin bekanntgegeben.
Danke für die schnelle Antwort!
Hallo Herr Tschuschke,
ich bin Berufskraftfahrer. Viele meiner Kollegen fragen sich wie werden die alten Punkte nach neuem System abgebaut.
Beispiel:
Ab 1.5.2014 wird umgerechnet, im Juli 2014 würden duch einen Eintrag “ alter Punkte „, 4 wegfallen, wann fallen die weg ?
Fallen dann im Juli 2014 nach neuem System 2 weg, oder wie.
Hoffe Sie verstehen was ich meine, nirgends steht davon etwas.
Danke im Vorraus….
mfg T.Kruse
Hallo Herr Tschuschke,
ich habe ältere Punkte (den ersten von 2005) die sich leider immer wieder verlängert haben und nach dem neuen System verfallen wären. Werden diese bei der Umrechnung gelöscht oder gelten die neuen Fristen dann seit ab Umrechung neu?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Herr / Frau Schmidt,
am 1.5.2014 bereits bestehende „Altpunkte“ werden in „Neupunkte“ umgerechnet aber weiterhin nach dem bisherigen Recht getilgt (=gelöscht), mit dem Unterschied, dass ab dem 1.5.2014 neu hinzukommende Punkte die Tilgungsfristen der umgerechneten „Altpunkte“ nicht verlängern.
Beispiel:
Am 1.9.2011 wurden 3 Punkte eingetragen, die am 1.9.2013 getilgt werden würden.
Am 1.3.2013 werden nochmal 3 Punkte eingetragen, die am 1.3.2015 getilgt werden. Die Tilgungsfrist für die schon bestehenden Punkte verlängert sich ebenfalls bis zum 1.3.2015, d.h. an diesem Tag werden 6 „Altpunkte“ getilgt.
Zum 1.5.2014 werden die 6 Punkte (alt) in 3 Punkte (neu) umgerechnet.
Am 2.5.2014 wird ein weiterer Punkt (neu) eingetragen. Sie haben dadurch 4 Punkte (neu) und bekommen eine Ermahnung. Die Tilgungsfrist der schon bestehenden Punkte verlängert sich (im Gegensatz zur jetzigen Regelung) nicht.
Am 1.3.2015 werden 3 Punkte (neu) getilgt, nämlich die vom 1.9.2011 und 1.3.2013.
Am 2.11.2016 wird der Punkt vom 2.5.2014 getilgt (neue Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
Wenn Sie es konkret für Ihren Fall wissen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf (Kontaktdaten rechts oben).
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Tschuschke
Hallo Herr Tschuschke,
ich habe gelesen, dass die Übergangsfrist für die Verjährung alter Punkte 5 Jahre dauern sollte, was aber keinen Sinn ergibt, wenn,wie Sie schreiben die „alte“ Punkte in jedem Fall nach 2 Jahre gelöscht werden. Deshalb die Frage: ist meine Information falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Fred
Zitat:“Was passiert mit den alten Punkten?
… Es soll eine fünfjährige Übertragungsfrist geben. Einträge bis zum 31. Dezember verjähren somit nach altem Recht.“
Quelle: „http://www.berthold-brackel.de/motorrad/rechtliches/neues-punktesystem/index.php“
Sehr geehrte(r) Herr / Frau Schmidt,
am 1.5.2014 bereits bestehende „Altpunkte“ werden in „Neupunkte“ umgerechnet aber weiterhin nach dem bisherigen Recht getilgt (=gelöscht), mit dem Unterschied, dass ab dem 1.5.2014 neu hinzukommende Punkte die Tilgungsfristen der umgerechneten „Altpunkte“ nicht verlängern.
Beispiel:
Am 1.9.2011 wurden 3 Punkte eingetragen, die am 1.9.2013 getilgt werden würden.
Am 1.3.2013 werden nochmal 3 Punkte eingetragen, die am 1.3.2015 getilgt werden. Die Tilgungsfrist für die schon
Herr TSCHUSCHHKE stehen Sie immer noch zur der aussage
bestehenden Punkte verlängert sich ebenfalls bis zum 1.3.2015, d.h. an diesem Tag werden 6 „Altpunkte“ getilgt.
Zum 1.5.2014 werden die 6 Punkte (alt) in 3 Punkte (neu) umgerechnet.
Am 2.5.2014 wird ein weiterer Punkt (neu) eingetragen. Sie haben dadurch 4 Punkte (neu) und bekommen eine Ermahnung. Die Tilgungsfrist der schon bestehenden Punkte verlängert sich (im Gegensatz zur jetzigen Regelung) nicht.
Am 1.3.2015 werden 3 Punkte (neu) getilgt, nämlich die vom 1.9.2011 und 1.3.2013.
Am 2.11.2016 wird der Punkt vom 2.5.2014 getilgt (neue Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
Wenn Sie es konkret für Ihren Fall wissen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf (Kontaktdaten rechts oben).
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Tschuschke
Hallo,
bekommt man nach neuem bußgeld Katalog Punkte für das fahren einen Kraftrades ohne db eater bzw.
endschalldämpfer ohne zulassung ?
mfg Thomas
Hallo Thomas,
in Zukunft kostet das 90 € und gibt keine Punkte. Nach der bisherigen Regelung 90 € und 3 Punkte.
Ist der Auspuff dagegen nur defekt ohne manipuliert zu sein (z.B. dB-Eater hat sich in Rost aufgelöst), kostet das 20 € und keine Punkte.
Auch wenn Auspuffmanipulationen nur noch den Kontostand und nicht mehr den Führerschein gefährden, möchte ich doch zu bedenken geben, dass mit steigender Lautstärke der Auspuffanlagen auch die Rufe der Anwohner nach Streckensperrungen lauter werden. 🙁
Die linke Hand zum Gruß
Jakob Tschuschke
Wie kommen sie auf 1 punkt und 90€? Ich lese da was von 0 P und 90€. Gruß
Dass würde ich auch gerne wissen – hat ja nichts mit Verkehrssicherheit zu tun?
Gruß
Uups, danke für den Hinweis! Ja, mein obiger Kommentar ist falsch.
Richtig ist: 90 € (bei Vorsatz 180 €), keine Punkte.
Bußgeldkatalog Ziffer 214b.1 und Umkehrschluss aus Punktekatalog Ziffer 3.5.8
Asche über mein Haupt… Ich habe meinen Kommentar oben korrigiert, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.
Moin aus Hannover….
Was passiert mit Punkten, die im letzten Jahr wegen einem zu lauten Auspuff eingefangen wurden?
Die Punkte verfallen, siehe hier:
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/
Hallo,
, ich habe 13 Punkte und es sind nur Ordnungswidrigkeiten durch zu schnelles Fahren und einmal eine Rote Ampel(eine Sekunde drüber) .
Wie lang dauert es bis alle punkte gelöscht sind?
Mfg Basti
Hallo Basti,
diese Frage lässt sich anhand Ihrer Angaben leider nicht beantworten, denn wir brauchen dazu genaue Angaben, wann Sie wofür Punkte bekommen haben und wann diese rechtskräftig wurden. Wenn Sie uns mandatieren, holen wir gerne eine genaue Auskunft aus dem Verkehrszentralregister über Ihre Punkte ein, prüfen diese und teilen Ihnen dann genau mit, wann welche Punkte gelöscht werden.
Bitte nehmen Sie hierzu per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Tschuschke
was heisst denn nur? 13 Punkte wegen zu schnellem fahren? Den Führerschein sollte man dir wegnehmen !!
Und Dir sollte man die Tastatur wegnehmen (…) (Bitte beachten Sie die allgemein üblichen Umgangsformen – JHT)
Hallo,
ich habe im Juli 2013 einen Punkt wegen telefonieren am Steuer bekommen. Sonst habe ich keine Punkte. Lohnt es sich jetzt noch ein Aufbauseminar zu besuchen vor der Punkteumstellung. ?
Vielen Dank
Wegen einem Punkt würde ich mir an Ihrer Stelle keine Sorgen machen. Sie können ja noch bis April warten, ob vielleicht weitere Punkte dazukommen und dann ein Seminar besuchen. Wenn Sie nämlich 4 – 8 Punkte haben, bauen Sie durch ein Seminar 4 Punkte ab, haben Sie 3 oder weniger Punkte bauen Sie alle Punkte ab, können aber keine „Bonuspunkte“ aufbauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Tschuschke
Hallo
Im aktuellen Katalog kostet es 70 € und einen Punkt wenn ich mit den Wohnmobil >3,5 to im LKW Überholverbot überhole.
Ändert sich das im neuen Katalog ?
Danke für eine Antwort
Das ändert sich nicht.
Hallo
Habe zur Zeit 4 Punkte (Rote Ampel) in Flensburg seit Dezember 2013,
ist es denn sinnvol sie jetzt noch abzubauen?
Erlischt den ab dem 1.5.2014 die 5 Jahresfrist für das Punkteabbauseminar,
kann ich den z.B. wenn ich 2015 4 Punkte habe wieder ein Punkteabbauseminar besuchen?
Mfg Andreas
Ob das sinnvoll ist, müssen Sie selbst für sich entscheiden. Jetzt können Sie noch 4 Punkte abbauen und sind dann auf Null. Im Mai werden aus den 4 Punkten (alt) 2 Punke (neu), durch ein Seminar bauen Sie dann einen Punkt ab und sind bei 1 Punkt (neu). Die Fünfjahresfrist bleibt bestehen.
Hallo Herr Tschuschke,
ich wurde in 2013 dreimal angehalten wegen einer falschen Umweltplakette. Mein Arbeitsplatz liegt in einer Umweltzone und mein Fahrzeug kann nur sehr kostenintensiv nachgerüstet werden. Ergo habe ich derzeit 3 Punkte.
Habe ich ab dem 01.05 dann einen Punkt oder entfallen diese, da es nach neuem Recht dafür keine Punkte gäbe.
Die Umweltzonen-Punkte entfallen alle, da dieser Verstoß nach neuem Recht nicht mehr bepunktet wird. (So jedenfalls schreiben es die FAZ (aktueller Artikel) und der ADAC.
Gruß, FK
Bekommt man Punkte für einen Auspuff ohne Zulassung also ohne abe und ohne Gutachten und wenn dieser nicht eingetragen ist?
Hallo,
Habe mal eine echt interessante frage! Was passiert mit den Leuten die ihren Führerschein wegen 18 punkte weg haben, aber mindestens 11 punkte davon wegen Delikten die nichts mit der fahrsicherheit zutun haben und nach neuem punkterecht gelöscht werden sollten?! Werden diese gelöscht? Das Punktekonto besteht ja, und die 18 punkte sind auch noch in Flensburg vermerkt! Es heißt rückwirkend, es werden ja auch Führerscheine ab dem 1.5.2014 entzogen da sich Leute durch das neue Punktesystem verschlechtern! Dann kann es doch auch zum Vorteil werden oder?!
Mfg
Hallo Herr Tschuschke,
ich hab am 10.06.2011 ein handy am steuer benutzt und am 28.07.2011 wurde es rechtskräftig der bußgeldbescheid.
Nun meine Frage:
Laut neuem Katalog erlischt ja dieser Punkt nach 2.5 Jahren .
Jetzt liegt ja die Tat schon ne Weile zurück, wird dieser Punkt dann am 01.05.2014 gelöscht , oder muss ich nochmal 2.5 Jahren warten.
Frage2 : Gibt es nach neuem Katalog Punkte für nicht ausreichende Profilrillen am Kraftrad ?
wenn ja :jetzt sind es noch 3 Punkte für diese Tat , wieviel nach neuem Katalog und wie werden die punkte umgerechnet .
Ich freue mich über ihre Aufklärung
mfg Thomas
Hallo Herr Tschuschke,
ich hab vor knapp 1.5 jahren eine Punkte Abbauseminr gemacht.
Kann ich wenn der neue Bußgeldkatalog beginnt also im mai , nochmal ein seminar besuchen um 1 Punkt abbauen zu können ?
Ich freue mich über ihre Aufklärung
mfg Thomas
Hallo Herr Tschuschke,
fahren ohne DB-Eater kostet ab 2014 90€ und einen Punkt.
Welche Folgen können auf mich zukommen / sind realistisch, wenn ich einen Unfall baue und dabei keinen DB-Eater montiert habe? (Versicherung…Regress…)
MfG
Lennart
Hallo Herr Tschuschke,
wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung im November 2013 (31km/h außerhalb Ortschaften) begangen wurde, aber der „Bußgeldbescheidt“ erst im Mai 2014, wieviel Punkte werden eingetragen? Kann durch Teilnahme an einem Seminar vor „Bußgeldentscheidt mit Führerscheinentzug“, z.B. im März 2014, der Punkteeintrag „neutralisiert“ werden?
MfG
Michael
Hallo Herr Tschuschke, ich hatte 1 Punkt wegen zu schnellen Fahrens und bin nun wieder erwischt worden, wäre auch wieder nur 1 Punkt und EUR 70,00 geworden, laut Bescheid sind es aber nun (wegen der Vorbelsatung) 3 Punkte. Da das zusammen 4 Punkte wären könnte ich kein begleitetes Fahren mit meinem Sohn machen (max. 3 Punkte) Würden daraus im Mai dann nach der Umstellung auch nur noch 2 Punkte oder muß ich was unternehmen und versuchen die Neuen Punkte irgenwie wegzubekommen? Habe noch nicht bezahlt! EILT!!! Vielen Dank für Ihre Antwort
hallo herr tschuschke
wenn nur noch verstöße die die sicherheit betreffen mit punkten geanbdet werden, wieso wird ein auspuff ohne db-eater zu einem sicherheitsrelevanten verstoß und ein kaputter auspuff nicht?
MFG Wolfgang S.
Guten Tag,
auch ich habe noch eine Frage. Ich wurde heute angehalten, weil ich bei rot über die Ampel bin. Es war wohl auch länger als 1 Sekunde rot. Das bedeutet für mich 4 Punkte, 200€ und 1 Monat ohne Führerschein.
Nach dem neuen System habe ich folglich 2 Punkte aber mich würde interessieren, wann diese nun gelöscht werden.
Vielen Dank für die Antwort!!
Leider wird hier keine Frage beantwortet bezüglich gewisser Fristen z.B
Wenn Punke 3 oder 4 Jahre alt sind Jahre also 03.2010 & 11.2011 sind und wegen der Überhangfrist nicht gelöscht wurden. Was passiert mit solchen Punkten. Dieses Problem werden viele haben was passiert mit solchen Punkten sind die auch wenn älter >2,5 Jahre Weg?
Danke für die Antwort
Nichts mit Fahrverbot
servus herr tschuschke
ich habe 1999 meinen fs wegen trunkenheit verloren.
2002 machte ich eine mpu und nicht bestanden.
ergo ist 2017die 15 jahres frist vorbei. ist es nun so das ab dem 1.5.2014 nur noch 10 jahre sind ?
liebe grüße
Guten Tag Herr Tschuschke,
Für eine Zulassung zur Theorieprüfung für Segelflug wären laut meinem zuständigen Regierungspräsidium sieben Punkte in Flensburg (bisherige Regelung) bereits die minimalste Grenze, ab welcher ich nicht zu der Prüfung zugelassen werde. Bis Februar 2014 hatte ich 9 pt. -> habe ein Aufbauseminar zur Abbau der Punkte besucht und habe 2 pt. abgebaut. Jetzt habe ich 7 pt. (bisherige Regelung).
Ich möchte dieses Jahr so bald wie möglich die Prüfung ablegen und daher meine Frage – wann soll ich am besten den aktuellen Auszug aus Flensburg erfragen? Wann würden in diesem Jahr die Verjährungen erfolgen, so dass beim Auszug aus Flensburger Punkteregister diese nicht mehr aufgeführt werden?
Anbei meine Eintragungen (alles wg. Geschwindigkeitsüberschreitung):
(Pkt. / Tat / Entscheidung / Rechtskraft)
1 / 03.12.2010 / 22.12.2010 / 12.01.2011
3 / 15.03.2011 / 14.04.2011 / 06.05.2011
1 / 11.09.2011 / 27.10.2011 / 29.11.2011
1 / 15.09.2011 / 06.10.2011 / 01.11.2011
3 / 03.09.2013 / 23.10.2013 / 13.11.2013
Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo,
ich bin innerorts mit 32 zu schnell in einer 30er Zone geblitzt worden.
Dies gibt nach altem System 3 Punkte was in 1 Punkt nach der neuen Regelung umgerechnet wird?
Weil nach der neuen Regelung gibt dieser Verstoß 2 Punkte…
Habe ich jetzt ab 1. Mai 1 oder 2 Punkte im neuen Punktesystem???
MfG
Frage: Es kann sein, dass ich demnächst 7 Punkte wg. Unfallflucht erhalte (7 Punkte nach Recht). Lohnt es sich im Voraus einen Fahreignungsseminar zu besuchen.
@ karl: kommt darauf an, wie viele Punkte du schon gesammelt hast und ob trotz des seminars nach der punktereform nicht der gleiche punktestand bei rauskommt.
Angenommen, ich bin im Mai mit meinem Motorrad unterwegs und die Maschine sollte etwas lauter sein, weil der dB-Killer herausgeschraubt wurde. Gilt das als „Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis“ und bringt 50 EUR Bußgeld sowie 3 Punkte mit sich, oder hat mein Fahrzeug dann schlicht einen defekten Auspuff und ich muss 20 EUR berappen?
„Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt“: nach neuem Recht 90 € (bei Vorsatz 180 €), keine Punkte (Nr. 214b.1 Bußgeldkatalog), denn eine Manipulation am Auspuff führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die 20 € (Nr. 219 im Bußgeldkatalog) gibts, wenn der Auspuff defekt ist, ohne dass dies auf eine Manipulation zurückzuführen ist.
Ich habe nach altem System 5 Punkte, nach neuem 2. Kann ich eine Begleitperson für das begleitete Fahren sein? Nach altem Recht nein, weil man max. 3 Punkte haben durfte. Wie ist es nach dem neuen System? Herzlichen Dank!
Kann ich heute ein ASP besuchen und 4 Punkte abbauen und ab Mai ein FES besuchen und noch einmal 1 Punkt abbauen?
Wo kann ich es nachlesen?
Im Paragraph 65 straßenverkehrsgesetz finde ich nichts darüber!
Vielen Dank!
Hallo Herr Tschuschke wie schaut das nach dem neuen Punktesystem aus mit der Betriebserlaubnis erloschen was seither 3 Punkte gab? Und wie genau wird verfahren wenn nur die Lautstärke einer Abgasanlage eines PKW trotz Abnahme bei einer Standgeräuschmessung zu hoch wäre? Vielen Dank
Fahrzeug (PKW oder Motorrad) trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: 90 €, 1 Punkt
Fahrzeug (PKW oder Motorrad) trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt: 90 €, keine Punkte
Auspuff zu laut, weil manipuliert: 90 €, keine Punkte (denn durch die Manipulation erlischt die Betriebserlaubnis)
Auspuff zu laut, weil verschlissen: 20 €, keine Punkte
Außerdem wird einem bei Manipulationen schnell Vorsatz unterstellt, was das Bußgeld verdoppelt.
Sehr geehrter Herr RA Tschuschke,
zunächst mal besten Dank für die Informationen und Aufklärungen ihrerseits. Folgende Verwarnung habe ich nun mit der Post erhalten und ich bin mir nicht 100% sicher, was die bisherigen Eintragungen ab dem 01.05.14 für mich bedeuten. Demnach überlege ich auch noch kurzfristig an einem normalen Abbauseminar teilzunehmen.
Tattag 09.04.2011 Rechtskraft 11.06.2011 1 Punkt (+22 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft)
Tattag 09.04.2011 Rechtskraft 12.07.2011 1 Punkt (+22 km/h auf der Autobahn)
Tattag 25.01.2012 Rechtskraft 24.05.2012 4 Punkte (Rotlichtverstoß mit Unfallfolge)
Tattag 01.11.2013 Rechtskraft 01.03.2014 3 Punkte (+41 km/h auf der Autobahn)
Wenn’s läuft, dann läuft’s kann ich nur sagen, wenn ich auf die Übersicht schaue, bei allen(!) Geschwindigkeitsüberschreitungen, führte nur ein einziges km/h zur Eintragung.
Insbesondere interessieren mich natürlich meine zukünftige Verjährungen in Verbindung mit den neuen Punkten und diese verwirrende Tat-Rechtstag-Auslegung.
Besten Dank für Ihre Mühe und viele Grüße nach Nürnberg!
Hallo. Habe 14 Punkte davon sind 7 wegen Unfallflucht und die anderen
wegen Jugendsünden z.b. fahren ohne endschalldämpfer und zu schnell
welche Punkte werden von denen gelöscht nach neuen punktete. Danke
Guten Tag.
Die wichtigste Frage wird leider nicht beantwortet! Nach dem alten System sind die punkte nach 2 Jahren (sofern nichts neues dazu kommt) komplett gelöscht worden. Nach dem neues System verjährt jeder Verstoß für sich selber. Viele ziehen Ihre Punke seit x Jahren hinter sich her. z.B jedes Jahr ein kleiner Verstoß und die Punke häufen sich, aber verfallen nicht. Wie also wird es mit dem neuen system gehanhabt? Punke die vor ca.6 jahren erstmals angefallen sind, verfallen diese oder dauert es wieder 2.5 jahre bis auch diese verfallen? Im Grunde hätte ich die Punkte dann gesamt 6 Jahre + die neuen 2.5 Jahre aber der Umstellung.
Mfg
Sehr geehrter Herr RA Tschuschke,
zwei Fragen hätte ich:
– Die Umrechnung der Punkte in den neuen Stand ist nur eine Richtgröße; tatsächlich werden alle noch eingetragenen Verstöße neu bewertet. (Bei mir führt das zu einem niedrigeren Punktestand, da die meisten der Verstöße nach neuem Recht bereits verjährt sind)
– Umgekehrt heißt das aber auch, dass ein Verstoß mit Regelfahrverbot, der nach alten Recht nach 2 Jahren (RK) getilgt würde, nun 5 Jahre (TT) besteht. (In meinem Fall ein Zeitnachteil von ca. 2,5 Jahren; Verjährung wäre kurz nach Umstellung gewesen)
– Dritte spannende Frage: Wenn man beie Rabattmöglichkeiten in Anspruch genommen hat (bei mir jeweils -2 Punkte) werden auch beide mit jeweils -1 Punkt in die neue Rechnung übernommen, obwohl neu nur eine Möglichkeit besteht. Logisch und m.E. fair wäre das, aber es steht nirgendwo so richtig. Hier wäre ich sehr an Ihrer Meinung interessiert.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Florian Kopp
Hallo Herr RA Tschuschke,
mein Partner (tschechischer Staatsbürger) mit tschechischem EU-Führerschein und Wohnsitz in der BRD wurde innerhalb der Ortschafts mit 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt. Bekommt er Punkte und wie verhält es sich, wenn die Punkte erst ab dem 01.05 eingetragen werden.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Marti Schuster
Hallo Herr Tschuschke,
ich habe nach altem Recht 4Punkte, die ab 1.Mai halbiert werden auf 2 Punkte. Ab Juli möchte ich mit meinem Sohn (17) Begleitetes Fahren machen.Geht das ? Wieviel Punkte darf man nach neuem Recht max. haben, um Begleitetes Fahren machen zu dürfen ?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wie sieht das aus bei BF17 mit wie viel punkten dürfen die eingetragenen Begleiter noch begleiten?
Hallo Herr Tschuschke,
Ab dem 01.05.14 gilt ja der Tag der Eintragung als Tag der Rechtskraft. Bisher war es so, dass der Tag der Tat als Rechtskraft bestimmt war. Wie ist es nun, wenn man am 25.04.2014 geblitzt wird und der Bußgeldbescheid (also mehr als 21 km/h z.s. ) erst am 09.05.14. kommt?
Gilt dann der Tag der Tat oder der Tag der Eintragung als Rechtskraft?
Vielen Dank.
Lieben Gruß
Olaf
Guten Tag Herr Tschuschke,
vielen Dank für den informativen Beitrag, wie auch die gesonderte Ausarbeitung zum Thema Auspuff.
Auch immer wieder heiß diskutiert ist das Thema fehlender Rückstrahler bei Motorrädern, welches als OWI (alt und neu) eigentlich mit 15€ zu ahnden wäre. Immer wieder kommt es allerdings zu Konstruktionen mit 90€ bzw. 135€ und 3 Punkten. Hierzu gibt es (auch im Netz) zahlreiche Berichte/Belege. Hier wird allem Anschein nach vom Tatbestand „Führen/Halten eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis einhergehend mit Gefährdung der Vekehrssicherheit“ ausgegangen. Völliger Blödsinn, oder?
Beste Grüße
Andreas
Guten Tag Herr Tschuschke,
ich habe eine Frage bezüglich der Verjährungsfrist für die Anordnung der MPU.
Mir wurde vor vielen Jahren der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen (1.63 Promille).
Am 10.04.2015 wird der Eintrag für die MPU nach 15 Jahren aus dem Zentralregister gelöscht.
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob durch den neuen Punktekatalog und den teilweise geänderten Fristen die Verjährung für die MPU auch auf 10 Jahre geändert wird und ob das dann auch „nachträglich“ bei mir wirksam werden würde.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Roberto B.
Guten Tag Herr Tschuschke!
ich hätte noch eine Frage zum Auspuff am Motorrad.
Wie sieht es rechtlich aus wenn ich in der Probezeit mit einem zu lauten Auspuff fahre? Erlischt dann immernoch die Betriebserlaubnis, oder muss man nur zahlen und hat sonst keine weiteren Auswirkungen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Adrian
meine frage was ist zutun wenn man weiss das es einige alte punkte gibt und man keinerlei verwarnung oder sonst etwas von flensburg erhalten hatte .mir wurde der fuehrerschein entzogen und soll zur mpu.was kann ich dagegen tun danke fuer eine eventuelle antwort
Guten Morgen,
mich würde mal interessieren, ob es rechtliche Bedenken gibt wegen der faktischen „Aufwertung“ bestehender Punktestände (vs Bestandsschutz?) ?
Ein Beispiel:
Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (!) erhalte ich einen Punkt in Flensburg. Nach der Punktereform verbleibt mein Kontostand bei 1 Punkt und wird damit nachträglich (!) auf das Level einer Straftat „aufgewertet“, weil der eine Punkt anno dazumal 1/18 eines drohenden Fahrverbots ausmachte und aktuell aber sogar 1/8 eines Fahrverbots.
Mit freundlichen Grüßen M
Hallo,
vielen Dank für diese Übersicht!
Noch mehr Infos zu den Änderungen findet Ihr ab sofort unter http://www.tobias.feldmeth.de/2014/05/was-sich-ab-dem-1-mai-2014-fuer-verkehrssuender-aendert/
Viele Grüße
Guten Tag Herr Tschuschke,
es wurde ja schon danach gefragt was passiert wenn man ein Motorrad ,mit einer Auspuffanlage ohne Zulassung, fährt. Ihre Antwort lautetet: 90€ KEINE Punkte. Auf einer Übersicht habe ich allerdings folgendes gefunden: Fahren ohne Zulassung 1 Punkt. Wenn ich nun ein KRad mit einem Auspuff ohne Zulassung fahre, erlischt somit nicht prinzipiell auch die Betriebserlaubnis oder ist dies unabhängig von der Zulassung?
Viele Dank und Freundliche Grüße
Mir stellt sich auch die Frage, was denn nun richtig ist. Kann es sein das es doch Punkte gibt?
Der Ordnungswidirigkeitstatbestand 214a.1 BKat
„Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG“
wird in dem neuen Fahreignungsregister mit 1 Punkt (bisher 3 Punkte) bewertet.
Das Bussgeld beträgt weiter 90,- Euro.
Die Tilgungsfrist für 1 Punkt wird 2,5 Jahre (bisher 1 Jahr) betragen. Ein neuer Verstoß innerhalb dieser Zeit löst einen neuen Punktestand aus.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gruß und Danke vorab für die Aufklärung
Siehe hier:
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/
Guten Tag hab mal eine wichtige Frage bekam heute ein Verkehrsordnungswiedrichkeit vom 13.04.13 die mit drei Punkte gewertet wird,wie fällt das nun für das neue Punktesystem von 1 Mai aus ,hoffe und bedanke mich für eine schnelle Antwort. Rebekka Winter
Dazu müsste ich schon den genauen Vorwurf kennen. Wenn Sie möchten, dass ich die Sache überprüfe, senden Sie mir den Bußgeldbescheid bitte zu.
habe noch 4 punkte aus2013 wie werden die nach der neuen regelung gelöcht.
Sehr geehrter Herr Tschuschke,
ich habe nur eine kleine Frage. Für einen Unfall auf Glatteis, bei dem ich nicht mehr bremsen konnte und das reinrutschen in das entgegenkommende Fagrzeug unvermeidlich war, habe ich damals 2 Punkte und 100 EUR erhalten. in der Beschreibung steht „Es kam zum Unfall.“ Rechtsgrundlagen: $2 Abs 2, $1 Abs.2, $49 StVo, $24 StvG, 4.1BKat, $3 Abs. 3 BKatV, $19 OWig. Bei der Auskunft aus dem FAER steht in der Spalte neben Datum der Tat und Uhrzeit bei Verkehrsunfall nichts drin. Müssten diese 2 Punkte dann nicht gelöscht werden???????? Es gab kein Fahrverbot, nichts. Im Endeffekt konnte ich auch nichts dafür. Da ich damals noch Student war, war ein Einspruch mit den Anwaltskosten nicht möglich. ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir kurz Info geben können ob sich ein Einspruch lohnt. herzlichen dank im Voraus!!
Da die Sache wohl länger als 2 Wochen zurückliegt, ist ein Einspruch nicht mehr möglich.
Hallo
Ich habe da mal eine frage wegen den neuen punkten ich habe leider 18 Punkte die sammelten sich seid 2009
nun muss ich den Schein für ein halbes Jahr abgeben und habe dadurch keine Arbeit mehr weil ich im Außendienst bin .Nun zu den Punkte August 2009 1Punkt, Februar2010 4Punkte ,März 2010 1Punkt ,Juli 2010 3Punkte ,November 2010 1Punkt ,Oktober 2013 4 Punkte September 2013 1Punkt März 2014 3 Punkte
Müssten da nicht laut neuen Gesetzt Punkte gelöscht werden .
Auch wenn jetzt Punkte zu löschen wären, ändert dies nichts an den im März vorhandenen 18 Punkten –> Schein weg, leider. Bei einer Neuerteilung wird das Punktekonto allerdings auf 0 gesetzt.
Hallo wurde am 26.04 aufgehalten weil ich Angel eyes ohne e Kennzeichnung hatte . Habe eine Mängelliste bekommen . Und gestern zur Überraschung einen Bußgeldbescheid und 3 punkte . Wurde das dann noch nach dem alten Punktesystem gewertet ? Weil sonst Käthes echt bisschen krass wegen sowas 3 punkte ? Danke für die Antwort !
Wenn ich die Sache überprüfen soll, lassen Sie mir bitte Mängelliste und Bußgeldbescheid zukommen. Alles weitere dann per Telefon oder E-Mail.
Hallo,
Mir würde am 07.04. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h auf der Autobahn nachgewiesen, die nach altem Recht 1 Punkt plus Bußgeld mit sich bringen würde.
Nach der neuen Verordnung hätte ich bei 23 km/h noch keinenpunkt. Das Schreiben zur Anhörung, noch kein Bescheid über Bußgeld oder punkte, datiert auf den 12.05.
Welcher Zeitpunkt ist nun entscheidend?
Gruß,
Susanne Zaske
hallo,
ich habe nach dem alten punktesystem 1 punkt erhalten weil ich 21kmh zu schnell war. jetzt 2 wochen vorher wurde ich weider geblitzt mit genau 21kmh nach tolrenz abzug aber im brief steht keine strafe. falls ich jetzt noch einen punkt erhalten sollte wann werden die punkte getilgt nach wie viel jahren ??
danke im vorraus.
gruss andreas
Hallo. Ich hätte eine Frage bezüglich Sonnenschutz Folien an den vorderen Seitenscheiben. Wie wird dies zukünftig behandelt?
Beste Grüße, Markus
Ja, das würde mich auch interessieren. MfG Manuel
Nach altem Stand gab es ein Bußgeld und 3 Punkte wg Gefährdung des Strassenverkehrs.
Nach neuem Stand ist die Gefährdung weiterhin gegeben und man bekommt daher 1 Punkt plus ein Bußgeld.
Bei Folien vorne verstehen die keinen Spass und da gibt es auch keine Versuchsmöglichkeiten mit kuriosen Eintragungen
oder Ausreden wie …das war schon beim Kauf so.
Ich fahre allerdings selber seit mehr als 15 Jahre mit ganz leicht getönten Scheiben vorne und habe noch nie Probleme gehabt mit den Ordnungshütern,da sie noch alles einsehen können und es in Ihrem Ermessen liegt ob sie dich aus dem Verkehr ziehen oder nicht.Ein Kollege hatte zu dunkle,wurde dann natürlich angehalten und stand dafür gerade,hat sich nicht rausgeredet und blieb freundlich.Es gab ein Bußgeld,musste sie vor Ort rausknibbeln und bekam aber keine Punkte.
Das Auto war ein gehobeneres Fahrzeug,nicht verbastelt und er war höflich.Somit kann man einiges ausbügeln 😉
Guten Tag.
Meine Punke wurden nun wie folgt umgerechnet: 12 entsprächen 5 neuen Punken.
Erstes vergehen laut Auskunft war am 30.4.2009. Seit diesem Datum ziehe ich die Punkte hinterher.
Die wichtigste Frage wird leider nicht beantwortet! Nach dem alten System sind die punkte nach 2 Jahren (sofern nichts neues dazu kommt) komplett gelöscht worden. Nach dem neues System verjährt jeder Verstoß für sich selber. Viele ziehen Ihre Punke seit x Jahren hinter sich her. z.B jedes Jahr ein kleiner Verstoß und die Punke häufen sich, aber verfallen nicht. Wie also wird es mit dem neuen system gehanhabt? Punke die vor ca.6 jahren erstmals angefallen sind, verfallen diese oder dauert es wieder 2.5 jahre bis auch diese verfallen? Im Grunde hätte ich die Punkte dann gesamt 6 Jahre + die neuen 2.5 Jahre aber der Umstellung.
Mfg
Hallo,
Ich hab insgesamt 2 Punkte (nach neuem Punktesystem) da ich zu schnell gefahren bin und diese verfallen ja in 5 Jahren.
Ich überlege mir ein Seminar zu besuchen um ein Punkt abzubauen. Verkürzt sich dann die restliche Laufzeit für den 1 Punkt auf 2,5 Jahre?
Hallo Herr Tschuschke,
mein Vater wurde am 8.04.2014 außerorts geblitzt.
Hat nun Anfang Mai ein Schreiben bekommen, das er nun 500 €
1 Monat laufen muß und 4 Punkte bekommt für 60 km/h zu schnelles fahren.
Ist da nun die Strafe nach alten oder neuen Punktesystem bewertet worden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Letztes Jahr habe ich durch ein Fahreignungsseminar meine Punkte von 13 auf 11 reduziert. Nach der neuen Regelung bin ich jetzt auf 5 Punkte, die man auch mit 13 alten Punkten erhält. Die 400 € und den Zeitaufwand hätte ich mir sparen können!
Hallo habe mal eine frage und zwar bin ich mit einem lkw in eine lkw verbots zone gefahren im nov.2013 habe dafür 1 punkt bekommen und 100 euro strafe bezahlt fällt dieser punkt weg nach dem neues punkte system ?
Und bekommt man auch noch punkte wenn man zum beispiel ein fahrwerk am auto nicht eintragen last oder auspuff usw
Sehr geehrter Herr Tschuschke,
habe jetzt einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren (26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften bei zulässiger Geschwindigkeit von 80 km/h erhalten (80,- € Bußgeld und 3 Punkte), da es bereits im April 2014 war. Wie verhält sich das nach neuem Bußgeldkatalog. Werden diese Punkte gleich nach neuem Bußgeldkatalog umgerechnet (1 Punkt?) und wann ist das dann getilgt?
habe diesbezüglich einen Kommentar geschrieben,wenn deine Bußgeldstelle die Sache bis 1.05.2014 in FL gemeldet hat,dann wird noch umgerechnet,ansonsten wirst du nach neuem Recht bewertet,erkundige dich sicherheitshalber in FL
Sehr geerter Her Tschuschke,
wie verhält sich die Situation, wenn ich nach altem System 16 Punkte gesammelt habe(seit 2010), im neuen somit 7 übertragen werden. Jetzt werde ich erneut geblitzt im konkreten Fall 1 Punkt . Nach neuem System wären bereit 3 Punkte gelöscht, da aber alt „Tilgungshemmung“. Dieser eine Punkt bedeutet im neuen System 8 Punkte im alten 17.
Bin ich jetzt der Verlierer des Übehangs oder ist eine solche Situation realistisch anfechtbar?
Hallo,
ich hatte nach dem alten System 14 Punkte,im Oktober wegen nicht rechtzeitig absolvierten ASP Führerscheinentzug. Wegen Krankheit lange nicht drum gekümmert. Auszug vom KBA jetzt zeigt 3 Punkte(angeblich 7 Altpunkte nur noch im April 2014) -war wohl alles schon älter…Führerscheinentzug nach §4 absatz 7 StvG. Nun gibt es ja das ASP nicht mehr sondern ein angeblich freiwilliges FES,was aber durch den verkehrspsychologischen teil teurer geworden ist. werde ich jetzt echt für mein Aussitzen bestraft und muss zum Verkehrspsychologen (das war nicht die Anordnung aus 2013??? Oder reicht der Fahrschulteil aus? oder entfällt die auflage komplett,da es sich beim FES um eine Freiwillige Massnahme handelt?Freue mich auf Rückmeldung!
Hallo,ich würde allen empfehlen,sich einen Auszug aus dem FAER aus FL schicken zu lassen. Vor allem denjenigen, die kurz vor Inkrafttreten des neuen Rechtes eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Ich hatte Anfang März Pech,wurde geblitzt,habe 3 Punkte bekommen.
Diese Punkte sollten eigentlich umgerechnet werden zu 1 Punkt.
Weil die Bußgeldstelle aber nicht zeitnah gearbeitet hat und der Bescheid erst nach dem 1.Mai 2014 in FL ankam ,werde
ich nach neuem Recht bestraft,was 2 Punkte bedeutet und 5+1 Jahre Tilgungsfrist.
Dieses ist angeblich nach § 65 möglich.
Ich finde es total ungerecht,deshalb ,kontrolliert euern Punktestand !!!!!
MIch hat ähnliches getroffen. Rechskraft der Revisionsentscheidung OLG Bamber 18.03.2014, Eintragung in Flensburg am 5.5.2014. Nach altem Recht 3 Punk te, nach neuem 2 (41kmh ausserorts), Die Umrechnungf am Stichtag hätte dann 1 Punkt ergeben. Für begleitetes Fahren nach altem Recht wären 3 Punkte unkrischt, nach neuem Recht 1 Punkt.
Wegen der 6 Wochen ‚Postlaufzeit‘ vom Gericht nach Flensburg wird mir für dei kommenden 5 Jahre und somit für beide Kinder das begleitete Fahren verweigert. Das ärgert mich zutiefst, insbesondere weil ich ja überhaupt vor Gericht und n Revision gegangen bin weil ich mir sicher bin das das Gerät (ESS3.0) falsch gemessen hat. Nur wurde mir der Zugang zu den Messdaten in beiden Instanzen verweigert. (Ich bin ca 80kmh gefahren, Gerät hat an der Fahrzeugfront nicht ausgelöst, erst weiter hinten weil vermutlich von der Sonne geblendet. Auf dem Foto ist keine Fotolinie, die DOkumentation stimmt nicht , Gerät war >5m anders aufgestellt, weiter weg von der Strasse. Alles nicht relevant weil ja ’standardisiertes Messverfarhen. Justiz, PTB, Gerätehersteller arbeiten sich hier gegenseits zu.) Meine Kinder sind jetzt jedenfalls noch zusätzlich leidtragende. Mein einziger Fehler: Anwalt vor Ort gewählt statt einen Experten für den ESS hinzuzuziehen.
Guten Tag.
Mein chef wird jetzt neun Punkte bekommen durch zu schnelles fahren. Wie lange wird er Fahrverbot bekommen ????? Und wie lange bleiben die Punkte dann bestehen???
Hallo,
mich würde mal interessieren wie mein Punkten umgerechnet wird wenn im Oktober 3 alte Punkte wegfallen?
Sinkt dann mein jetziger Punktestand und um wieviele Punkte?
MfG
korrigiere mich
statt Punkten Punktestand
Hallo Herr Tschuschke,
Altbestand: 2002 Straftat (09.02 20 Punkte / Entzug 6 Monate, Neuerteilung 08.2003
2012 Ordnungswidrigkeit 3 Punkt 40 zu schnell Autobahnbaustelle
2013 Ordnungswidrigkeit 1 Punkt 21 in geschlossener
2013 Ordnungswidrigkeit 1 Punkt 21 Hermsdorfer Kreuz
Seminar einmal teilgenommen wurden 3 gestrichen.
Nach neuem recht hab ich jetzt angeblich 7 punkte…die ist das mit der Hemmung der 20 punkte in meinem fall wann werden sie gehemmt und durch welchen art von vergehen?
Hab mich tel erkundigt aber nicht verstanden.
Danke fur die Mühe
Mfg Hohlein.T.
Hallo Herr Tschuschke,
Hallo Leser…
Ich wurde in diesem Jahr 1x innerhalb einer Ortschaft und 1x außerhalb einer Ortschaft geblitzt. Für jeden Verstoß erhielt ich 1 Punkt, ich leugne nicht zu schnell gewesen zu sein.
Aber was ich unangemessen finde ist, das ich nun 1 Monat zu Fuß gehen soll. Die Begründung hierfür lautet, ich habe 2 Punkte in einem Jahr bekommen.
Macht es Sinn in wiederspruch zu gehen?
Dieser Paragraph ist mir neu.
HALLO HERR TSCHUSCHKE
ICH HABE 2001 WGEN EINER ( TRUNKENHEITSFAHRT ) STRAFTAT MIT ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUNIS DISE WIRD AUCH MIT PUNKTE BESTRAFT.
MEINE FRAGE, KANN MAN FÜR DIESE STRAFTAT AUCH KEINE PUNKTE BEKOMMEN?
HABE 15 JAHRE SPERRE ABER KEINE PUNKTE BEKOMMEN WIE IST DAS MÖGLICH? DA DIE STRAFTATEN MIT PUNKTE GEAHNDET WERDEN. MIT FREUNTLICHEN GRUSS DIETMAR DIETRICH
Sehr geehter Herr Tschuschke,
ich habe 6 Punkte laut alten System. Alle Punkte sind aufgrund von Überschreitung von Höchstgeschwindigkeiten eingetragen worden. Die letzte Eintragung erfolgte am 14.12.2012. Diese sollten somit in 2 Tagen getilgt sein. Ist die neue Überliegungsfrist hier auch anzuwenden oder sind meine Punkte am 14.12.2012 komplett gelöscht.
Besten Dank
Thomas Frank
Hallo Herr Tschuschke,
Ich wurde von der Polizei letzens aufgehalten, und die fanden mängel an meinem Auto
Bemerkung:
Sie hatten sowohl LED- Standlichtbirnen ohne E-Prüfzeichen, als auchsog. Dauerblinker verbaut.
Durch diesen Umbau ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Habe dann eine strafe bekomen per post:
Tatbestandsnummer: 319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaunbnis erloschen war. 78,50€ Strafe
bekomme ich für des ein Punkt und wie ist es ich bin noch in der Probezeit und habe schon ein Punkt und habe einen Aufbauseminar letzes Jahr besucht (Probezeit bis März 2015 verlängert)
Ich korrigiere:
50€ strafe rest gebühren und 0 Punkte
aber ost mein führerschein gefährdet, weil ich noch in der Probezeit bin?
Gruß Alfred
Sehr geehrter Herr Tschuschke,
für 3 von 4 Punkten (neu) ist die Tilgungsfrist am 07.02.2015 abgelaufen.
Ich erhielt am 13.02.2015 ein Verwarnungs-Schreiben vom 11.02.2015. Dafür fordert die Kreisverwaltung eine Gebühr von ca. 20€, da ich 4 Punkte in Flensburg habe. Das Verwarnungs-Schreiben ist zum Zeitpunkt erstellt worden, an dem nur noch 1 Punkt in Flensburg vermerkt war.
Mich beschäftig folgende Frage:
Kann man gegen die Verwarnungsgebühr einen erfolgreichen Widerspruch einlegen?
Danke für die Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sergej
nach der alten Regelung habe ich ingesamt 10 Punkte gesammelt. was ist mit denn alte punkte die 5 Jahre werden
Hallo,
Ich muss momentan eine mpu wegen drogen am steuer machen. Nach dem neuen punktesystem habe ich dann insgesamt 5pPunkte. Aber werden meine punkte nicht alle gelöscht wenn ich die mpu bestanden habe? Könnte dazu bis jetzt nichts finden.
Lg Imke
werden gelöscht nach führerschein neuerhaltung.
MPU=neuer Führerschein
Ich hätte da mal eine frage. Stimmt es .Wenn mann Ca ein halbes jahr kein TÜV mehr hat.Das mann deswegen Den Führerschein ab genommen bekommt. Was ich mir von niemandem erzählt bekommen habe.
Hallo ich würde bei der Autobahn am 17.7.2015 geBlitz bin 26 km schnell gefahren und habe bis jetz kein Bußgeld straffe gehabt und mir würden auch kein punkten abgezogen und habe sei 6 jahre Führerschein was könnte auf mich zu kommen werde ich nur Busse Geld zahlen oder wird mir auch Punkt abgezogen Bitte um ein schnelle Antwort danke
Hallo
Ich bin am 30.07.2013 geblieben worden und mit 3 Punkte bestraft.
Danach bin ich am 29.11.2013 wieder erwischt worden und mit 3 Punkte bestraft.
Und jetzt bin ich am 31.07.2015 wieder erwischt worden und mit 2 Punkte bestraft.
1.Meine Frage die alte Punkte 2013 was ich bekommen habe wann wird es gelöscht.
2. Wenn ich zu einer Seminar teilnehme wie werden dann die alte Punkte berechnet oder abgebaut.
Gruss
Guten tag
folgendes liste erhielt ich vom Landkreis.
Tattag / Rechtskraftdatum / punkte / Bezeichnung
21.12.12 22.03.13 3* zu schnell außerhalb 41-50 kmh
20.2.13 20.4.13 3* zu wening Profil des pkw reifens
15.3.13 25.6.13 3* zu schnell außerhalb 31-40 kmh
P-FEAR 1.5.15 1.5.15 4 ***Gesamtpunktestand FEAR ab dem 1.5.14***
22.4.15 20.6.15 2 Zu schnell außerhalb 41-50 kmh
18.6.14 5.9.14 1 zu schnell innerhalb 21-25 kmh
Meine frage ist nun die Umstellung war am 1.5.14 die punkte nach der Umstellung wirken sich nicht tilgungshemmend auf die alten punkte aus ( so hab ich hier gelesen ) die Eintragung vom 18.6.14 fällt also ins neue System und die zuletzt liegende tat ist 15.3.13 , dann hääten die alten punkte doch weg sein müssen oder nicht dieses schreiben vom Landkreis wurde am 30.7.15 erstellt , vielen dank im vorraus
Hallo,
wie steht es denn um die Verjährung von Punkten in der Probezeit? Ich hatte vor 1 Jahr einen Unfall, weil ich die Vorfahrt genommen habe (A-Verstoß). 1 Jahr lang habe ich nichts von der Stadt gehört. Erst jetzt kam die Anordnung zum Aufbauseminar. Verjährt die Anordnungsmöglichkeit auch erst nach 2,5 Jahren? Oder verhält es sich dabei anders? Es kommt mir unlogisch vor, jetzt bin ich quasi als Bedrohung für den Verkehr und die Fußgänger 1 Jahr lang rumgefahren. Ich habe irgend eine Frist von 6 Monaten gehört?
Besten Dank für die Antwort im Voraus,
MfG
Hallo,
ich hatte 7 punkte gehabt und ich habe trotz die 7 punkte Berufskraftfahrer Führerschein beantrag auch positiv antwort bekommen und habe in 4 monaten berufskraftfahrer Ausbildung abgeschlossen.Nach einen monat habe eine brief von Straßenverkehrsamt bekommen das ich von 2013 eine unfall gehabt habe dadurch 2 punkte bekommen habe aber das sie erst jetzt eingetragen haben und deswegen Führerschein entzogen jetzt muss ich MPU machen.
Meine frage ist, obwohl ich vor meinem Berufskraftfahrer Ausbildung eine antrag gestellt habe ob vor mir ein Einschränkung gibts oder nicht das ich dieses Führerschein machen kann oder nicht und die mir positiv antwort gegeben haben dürfen sie immernoch meine Führerschein entziehen oder nicht?
Danke voraus.
MFG